Das E-Rezept ist da

Das E-Rezept ist da

Aus dem „rosa Zettel“ wird ein digitaler Rezeptcode: Ab dem 1. September 2022 müssen alle Apotheken in Deutschland E-Rezepte verarbeiten können.
Das elektronische Rezept – kurz E-Rezept – ist die digitale Version der medizinischen Verschreibung. Was bisher auf einem kleinen Papier aus dem Drucker kam, liegt mit dem E-Rezept künftig digital vor, zum Beispiel auf dem Smartphone oder Tablet, ab 2023 auch auf der Elektronischen Gesundheitskarte eGK. Ab dem 1. September 2022 müssen alle Apotheken in Deutschland die Codes mit speziellen Geräten auslesen – und damit die E-Rezepte annehmen und einlösen können. In Westfalen-Lippe und in Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein werden in Pilot-Praxen und -Krankenhäusern ab diesem Zeitpunkt E-Rezepte ausgestellt. Die bundesweite Testphase läuft bereits seit Januar 2022, nach und nach sollen die E-Rezepte dann Teil des normalen Ablaufs in Praxen und Apotheken werden.

Wie bekomme ich das E-Rezept?

Wer ein Medikament benötigt, bekommt sein Rezept wie gehabt bei der behandelnden Ärztin oder beim behandelnden Arzt. Das E-Rezept ist mit einem digitalen Schlüssel ausgestattet, ähnlich dem QR-Code. Dieser Rezeptcode ist so etwas wie ein Fingerabdruck: Er ist einzigartig und enthält alle für das Rezept wichtigen Informationen. Dieser Code wird auf eine spezielle Smartphone- beziehungsweise Tablet-App oder auf die eGK geschickt. Mit der E-Patientenakte hat das E-Rezept vorerst nichts zu tun.
Wer sich den Gang in die Arztpraxis komplett sparen möchte, kann künftig – sofern die Praxis das anbietet – auf eine digitale Fernbehandlung per Videosprechstunde zurückgreifen. Das E-Rezept wird dann im Anschluss an die Videosprechstunde kontaktlos an die E-Rezept-App oder die eGK der Patient:innen übermittelt.

Wo kann ich das E-Rezept einlösen?

Beim Einlösen in der Apotheke vor Ort ändert sich prinzipiell nichts: Mit dem E-Rezept auf dem Smartphone oder später auf der eGK gehen Patient:innen ab September in eine beliebige Apotheke in Deutschland. Ein Mitglied des Apothekenteams scannt den Code und erhält über eine Computersoftware Zugriff auf das E-Rezept. Bei Bedarf werden die Kund:innen wie gewohnt beraten. Im Anschluss erhalten sie ihre Medikamente.
Das E-Rezept kann aber nicht nur in Apotheken vor Ort eingelöst werden. Es funktioniert auch bei Versand- beziehungsweise Online-Apotheken. Mit der App kann das digitale Rezept direkt an eine beliebige Versandapotheke weitergeleitet werden. Bisher war es komplizierter, das Papierrezept für das verschreibungspflichtige Arzneimittel musste vorab an die Versandapotheke geschickt werden. Dieser Schritt entfällt künftig.

Funktioniert das E-Rezept auch ohne Smartphone?

Ja. Wer kein Smartphone oder Tablet hat, kann sein Rezept ab 2023 über die eGK erhalten. Zudem wird es weiterhin in ausgedruckter Form auf Papier verfügbar sein. Ausgedruckt wird allerdings nur der Code: Patientinnen und Patienten sehen also nicht den Namen ihres Arzneimittels oder die Packungsgröße auf dem Ausdruck – die sind nur digital einsehbar.

Wer kann mein E-Rezept einlösen?

Versicherte können andere Personen ihres Vertrauens beauftragen, das E-Rezept in der Apotheke einzulösen. Hier gibt es drei Möglichkeiten: Sollte sich das E-Rezept auf dem Smartphone in der App befinden, kann es in der Apotheke vorgezeigt werden. Alternativ können Dritte den Rezeptcode aber auch per Familienfunktion in ihrer eigenen E-Rezept-App abrufen und dann in der Apotheke vorzeigen. Ist ein Papierausdruck vorhanden, können Dritte diesen in der Apotheke vorzeigen und das Rezept einlösen.

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